Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes erfolgt durch den Träger, der die Entscheidung an die Leitung der Kindertagesstätte delegieren kann. Vor Aufnahme des Kindes in unsere Einrichtung, sind die Eltern verpflichtet, die Durchführung der Kindervorsorgeuntersuchungen nach §26 SGB V nachzuweisen.
Alle Eltern von Säuglingen oder Kleinkindern, die in der Stadt Iphofen gemeldet sind, haben ganzjährig die Möglichkeit, in unserer Einrichtung den erforderlichen Anmeldebogen zu erhalten.
Im Monat Februar bieten wir einen Elternabend an, in dem wir unsere Einrichtung vorstellen und über das weitere Aufnahmeverfahren informieren.
Aussschlaggebend für die Zuteilung eines Kita-Platzes ist nicht die Reihenfolge der Anmeldung, sondern das vorgesehene Eintrittsdatum in die Einrichtung bzw. das Geburtsdatum. Geschwisterkinder werden in der Regel bevorzugt behandelt.
Es können so viele Kinder aufgenommen werden, bis die maximale Auslastung der zur Verfügung stehenden Plätze erreicht ist. Die Anzahl der verfügbaren Plätze richtet sich nach dem "Umfang der Betriebserlaubnis", die uns verbindlich von der Aufsichtsbehörde erteilt wird.
Wenn alle Plätze vergeben sind, besteht erst wieder im darauffolgenden Kita-Jahr die Möglichkeit, neue Kinder aufzunehmen.
Einige Wochen vor Eintritt des Kindes in unsere Einrichtung, laden wir die Eltern ein, um mit ihnen im persönlichen Gespräch die erforderlichen Formalitäten und den Ablauf der Eingewöhnung zu besprechen.
Hier finden Sie den Anmeldebogen: